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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2007 - 3 N 1.07   

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https://dejure.org/2007,24752
OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2007 - 3 N 1.07 (https://dejure.org/2007,24752)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2007 - 3 N 1.07 (https://dejure.org/2007,24752)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 3 N 1.07 (https://dejure.org/2007,24752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der staatlichen Anerkennung als Ergänzungsschule; Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule; Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs "Kosmetiker/Kosmetikerin"; Recht auf Erhaltung eines bestimmten Geschäftsumfangs

  • Judicialis

    PrivSchulG § 9 a; ; PrivSchulG § 9 a Satz 1; ; VwVfG § 1 Abs. 1; ; VwVfG § 48 Abs. 4; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Nr. 1, 2. Alt.; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Satz 2; ; VwGO § 124 a Abs. 4 Satz 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 2337/00

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausscheidens der gewerblichen Brennereien aus dem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2007 - 3 N 1.07
    Art. 12 GG gibt dabei jedoch kein Recht auf Erhaltung eines bestimmten Geschäftsumfangs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2001, NVwZ 2002, 197 [198]).
  • VG Potsdam, 22.01.2010 - 12 K 1565/07

    Widerruf der staatlichen Anerkennung von Ergänzungsschulen

    Als solcher unterliegt seine Auslegung durch den Beklagten grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung (vgl. VG Berlin, Urteil vom 21. Juni 2004 - 3 A 749.03 -, zit. nach juris; und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2007 - 3 N 1.07 -, zit. nach juris).

    Gleiches gilt für die durch Artikel 7 Abs. 4 GG gewährte Privatschulfreiheit (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2007 - 3 N 1.07 -, zit. nach juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 6 BN 3/06 -, NVwZ 2007, 958).

  • VG Berlin, 13.11.2008 - 3 A 1019.08

    Rechtsweg: öffentlich-rechtliche Streitigkeit bei Anfechtung einer Prüfung durch

    Die Kammer hat durch Urteil vom 21. Juni 2004 (VG 3 A 749.03), bestätigt durch Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 7. Februar 2007 (OVG 3 N 1.07), zu der dem § 103 Abs. 1 SchulG n. F. entsprechenden Vorgängervorschrift des - außer Kraft getretenen - § 9 a Privatschulgesetz ausgeführt:.
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